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   VG Frankfurt/Main, 26.08.1998 - 6 E 1215/98   

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VG Frankfurt/Main, 26.08.1998 - 6 E 1215/98 (https://dejure.org/1998,20011)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.08.1998 - 6 E 1215/98 (https://dejure.org/1998,20011)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. August 1998 - 6 E 1215/98 (https://dejure.org/1998,20011)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 13.06.1997 - 7 TZ 1796/97

    Aufnahmebefugnis der obersten Landesbehörde - Härtefallregelung in Hessen für

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.08.1998 - 6 E 1215/98
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Interpretationshinweise überhaupt bzw. in der gleichen Weise veröffentlicht worden sind wie der bezuggenommene Erlaß selbst (Auseinandersetzung mit HessVGH, Beschl. v. 13.6.1997 - 7 TZ 1796/97 -, AuAS 1997, 230).

    Hierbei berufen sie sich maßgeblich auf den Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 13.06.1997 (- 7 TZ 1796/97 -, AuAS 1997, 230).

    Eine Auslegung des Erlasses dahin, daß es genügt, wenn ein Familienangehöriger vor dem Stichtag eingereist ist, kommt auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13.06.1997 (- 7 TZ 1796/97 -, AuAS 1997, 230) nicht in Betracht.

  • VGH Hessen, 27.07.1995 - 12 TG 2342/95

    Voraussetzungen des AuslG 1990 § 100 Abs 1: Berechnung der Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.08.1998 - 6 E 1215/98
    Der Senat beruft sich auf einen Beschluß des 12. Senats desselben Gerichts vom 27.07.1995 (- 12 TG 2342/95 -, InfAuslR 1996, 116), in dem für einen Erlaß nach § 54 AuslG ausgeführt ist, daß dieser "ähnliche Wirkung entfaltet wie ein Rechtssatz, weil er unmittelbar eine bestimmte Gruppe von Menschen begünstigt und die Ausländerbehörde bei der Umsetzung lediglich die Zugehörigkeit zu der begünstigten Gruppe und das Vorliegen von eventuellen Ausschließungsgründen zu prüfen" habe.
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